Auszug - Befreiungsantrag gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für das Grundstück Am Gutspark 5 in Amelinghausen OT Etzen
Der stellv. GD stellt den Sachverhalt vor. Es besteht seitens der Ausschussmitglieder einvernehmen, dass die Flächenfreihaltung zum Zwecke des Brandschutzes sinnvoll ist. Sodann wird der einstimmige Beschluss gefasst dem Rat die Genehmigung zum Befreiungsantrag zu erteilen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beschließt dem Befreiungsantrag vom 15.12.2017 mit Eingang vom 21.03.2019, im Sinne des dem Befreiungsantrag beiliegenden Lageplans zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimme/n: | 5 |
Nein-Stimme/n: | 0 |
Enthaltung/en: | 0 |
einstimmig