Auszug - Sachstand Bebauungsplan Nr. 36 (Servicewohnanlage)
Herr Reinold stellt den aktuellen Stand vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Das Problem ist hier, dass der Bebauungsplan rd. 50 m in das Vorranggebiet “Erholung“ hineinragt, der Maßstab im RROP aber nicht so genau ist, wie der Bebauungsplan. Der Landkreis Lüneburg sagt nun, dass der Bebauungsplan möglicherweise den Zielen der Raumordnung widerspricht. Außer der Regionalplanung gibt es kaum größerer Einwände. Sollte es aber der Raumordnung widersprechen, so kann dieses nicht abgewogen werden. Hier haben bereits Gespräche mit der Regionalplanung stattgefunden. Es ist ein Antrag auf Zielabweichung zu stellen. Die notwendigen Unterlagen werden gerade mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt. GD Palesch ergänzt, dass der Landkreis Lüneburg nicht in der Lage ist zu sagen, ob das Verfahren erforderlich sei. Deshalb muss der Antrag gestellt werden. Der Antrag ist durch die Samtgemeinde Amelinghausen zu stellen. In der Gemeinde Amelinghausen wird dann über den aktuellen Sachstand berichtet. Beratendes Mitglied Völker erklärt, dass das Zielabweichungsverfahren an enge Kriterien geknüpft ist (z. B. ob dies der einzige mögliche Standort ist). Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Behördenbeteiligung, die Belange werden dann im Bebauungsplanverfahren mit aufgenommen.