AV Müller stellt den Antrag vor und weist darauf hin, dass sich durch das RROP die Grundzentren entwickeln können, die Mitgliedsgemeinden aber nur eine geringe Entwicklungsmöglichkeit haben. Durch das Konzept soll erreicht werden, dass die Kontingente innerhalb einer Samtgemeinde verschoben oder angespart werden können. RH Marten weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass hier schon immer gesagt wurde, dass die Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu treffen sind. Hier sind auf Kreisebene Mehrheiten zu finden, damit es funktionieren kann. GD Palesch erklärt, dass das RROP 2003 in der Änderung 2010 die Regelung enthält, dass hier nur 3 % oder max. 5 Bauplätze / Jahr entwickelt werden dürfen. Das neue RROP sieht hier ein Flächenkontingent von 170.000 m² für die Samtgemeinde (Gemeinde Amelinghausen davon 90.000 m²) vor. Die Bereiche nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) und § 34BauGB (Vorhaben im Innenbereich) sind dabei nicht zu berücksichtigen. Die Kontingente können zwischen den Gemeinden verschoben werden, so dass sich hier die Frage stellt, was der Antrag bezwecken soll. Sofern ein Konzept erstellt werden soll, so ist das bis zum Jahresende nicht zu schaffen. Hier müsste dann auch das neue RROP abgewartet werden und hieraus eine Konzept für die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden entwickelt werden. Dies sollte dann auch in den neuen Räten erfolgen. In Bleckede gibt es andere Punkte, die die Entwicklung beeinträchtigen (Splittersiedlungen, Biosphärenreservat und Hochwasserschutz). RH Winkelmann weist darauf hin, dass es schade wäre, hier jetzt nichts zu tun und die Regelungen sind dann für 10 Jahre festgeschrieben. RH Marten erklärt, dass es durchaus Sinnvoll ist, ein Konzept innerhalb der Samtgemeinde zu entwickeln. GD Palesch erklärt, dass ein Siedlungsentwicklungskonzept durchaus Sinn macht, jedoch erst, wenn das neue RROP beschlossen wurde. Der politische Beratungsprozess zur Siedlungsentwicklung im Rahmen des RROP ist laut Frau Schlag in Gänze abgeschlossen und eine Änderung durch ein eigenes Konzept ist so nicht denkbar. Die offizielle Beteiligung zum RROP erfolgt erst in 2022 zu den ersten Punkten. Auf das RROP wurde über die AG RROP Einfluss genommen, dadurch wurde u. a. erreicht, das Kontingente innerhalb der Gemeinden verschoben werden können. Durch ein Siedlungsentwicklungskonzept nehmen wir jedoch keinen Einfluss auf das RROP. RH Marten erklärt, das der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht und erst nach der Kommunalwahl und nach Beschluss des neuen RROP erneut gestellt werden sollte. Dann kann ein Siedlungsentwicklungskonzept aufgestellt werden. SGBin Kalisch schlägt vor, dass das Thema im Rahmen der Haushaltsplanung noch einmal beraten wird, damit dann ggfs. entsprechende Mittel eingeplant werden können.