Auszug - Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Samtgemeinde Amelinghausen und den Mitgliedsgemeinden Amelinghausen, Betzendorf, Oldendorf / L., Rehlingen und Soderstorf über eine gemeinsame Bewirtschaftung der Liquiditätskredite, über die gegenseitige Verrechnung von Liquiditätszinsen und von Guthabenzinsen
Bürgermeister Geppert erläutert anhand der Vorlage RatB/2022/222, dass auf Vorschlag der Verwaltung die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Amelinghausen und den Mitgliedsgemeinden aufgrund der von den Banken erhobenen Verwahrentgelten (Strafzinsen) diesbezüglich ergänzt werden soll. Durch die Ergänzung werde erreicht, dass auch die Verwahrentgelte anteilig auf die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden verteilt werden können. Des Weiteren seien einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Nach einer kurzen Aussprache besteht unter den Ratsmitgliedern zustimmendes Einvernehmen über die vorgestellte Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt die beigefügte Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Amelinghausen und den Mitgliedsgemeinden rückwirkend zum 01.01.2021
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimme/n: | 9 |
Nein-Stimme/n: | 0 |
Enthaltung/en: | 0 |
einstimmig