Auszug - Beschluss über die Anwendung der "Dienstanweisung der Samtgemeinde Amelinghausen zur Regelung von Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen" auf Forderungen der Gemeinde Betzendorf
Nach einer kurzen Einleitung durch Bürgermeister Geppert erläutert Gemeindedirektor Kaufmann, dass derzeitig jede Stundung und Niederschlagung sowie jeder Erlass von gemeindlichen Forderungen durch den Rat entschieden werden müsse. Dies gelte auch für Kleinstbeträge. Dagegen bestehe bei der Samtgemeinde Amelinghausen eine Dienstanweisung, die unter anderem regele, dass Stundungs- und Ratenzahlungsanträge bis zu einem Wert von 2.500 € durch den Kämmerer und bei Werten von 2.501 € bis 5.000 € vom Samtgemeindebürgermeister entschieden werden. Erst ab einem Wert von über 5.000 € treffe der Samtgemeindeausschuss die Entscheidungen. Bei Niederschlagungen und Erlassen seien die Wertgrenzen bei 500 € (Kämmerer) bzw. von 501 € bis 1.000 € (Samtgemeindebürgermeister) festgelegt. Zur Verwaltungsvereinfachung schlage die Verwaltung vor, die Dienstanweisung der Samtgemeinde Amelinghausen analog auch für die Gemeinde Betzendorf anzuwenden.
Nach einer kurzen Aussprache und der Beantwortung von Detailfragen besteht bei den Ratsmitgliedern zustimmendes Einvernehmen über den Vorschlag der Verwaltung.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt die „Dienstanweisung der Samtgemeinde Amelinghausen zur Regelung von Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ in der jeweils gültigen Fassung bei Forderungen der Gemeinde Betzendorf analog anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimme/n: | 9 |
Nein-Stimme/n: | 0 |
Enthaltung/en: | 0 |
einstimmig