a) Der Rat der Gemeinde Amelinghausen beruft den stellvertretenden Gemeindedirektor Herrn Magnus Ludwig mit Wirkung zum 01. Oktober 2019 ab und entlässt ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.
b) Gleichzeitig beschließt der Rat der Gemeinde Amelinghausen die Berufung von Herrn Jens Winkelmann zum stellvertretenden Gemeindedirektor der Gemeinde Amelinghausen für die laufende Wahlperiode mit Wirkung zum 01. Oktober 2019.
Der Rat der Gemeinde Amelinghausen hat aus dem Leitungspersonal der Samtgemeinde Amelinghausen, Herrn Magnus Ludwig, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung zum 01. Juli 2017 zum stellvertretenden Gemeindedirektor der Gemeinde Amelinghausen berufen.
Der aktuelle stellvertretende Gemeindedirektor der Gemeinde Amelinghausen, Herr Magnus Ludwig, scheidet zum 01. Oktober 2019 aus dem Dienst der Samtgemeinde Amelinghausen aus.
Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst der Samtgemeinde, scheidet der Herr Ludwig aus dem in § 106 I S. 2 NKomVG benannten Personenkreis aus. Einhergehend endet nach § 6 III S. 4 NBG das Ehrenbeamtenverhältnis durch Beschluss über die Aufhebung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Aufhebung des Ehrenbeamtenverhältnisses ist in Form eines Verwaltungsaktes zuzustellen.
Die Ersatzbesetzung soll, auf Vorschlag des Bürgermeisters, mit Herrn Jens Winkelmann erfolgen.