Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt die vorgelegte neue Zweitwohnungssteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2021.
Dabei soll der Steuersatz gem. § 5 der neuen Satzung jährlich 8 v. H. des Steuermaßstabs betragen.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Betzendorf (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 29.02.1996 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 22.06.2017 außer Kraft.
In der Gemeinde Betzendorf wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Hierbei wird nach der aktuellen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde die jährliche Steuerschuld im Stufentarif auf Grundlage des jährlichen Mietaufwandes festgesetzt.
Am 14.12.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass die Zweitwohnungssteuersatzung zweier Gemeinden, die ebenfalls den Stufentarif als Grundlage der Besteuerung anwenden, zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führt. Aus diesem Grunde ist eine grundlegende Satzungsänderung erforderlich geworden
1. Erläuterungen der Kämmerei der Samtgemeinde Amelinghausen
2. Entscheidung Bundesverwaltungsgericht
2. Jetzige Steuertarife aller Gemeinden
3. Vergleichsberechnung
4. Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Betzendorf ab 01.01.2021