Landwirt Carsten Heuer plant in der Gemeinde Soderstorf im Ortsteil Schwindebeck entlang der OHE-Bahnstrecke „Lüneburg-Soltau“ die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Auf einer Fläche von etwa 3,66 ha sollen bis zu 6160 Module mit einer Gesamtleistung von bis zu 2063,6 kWp (Kilowatt-Peak) installiert werden können. Zur bauleitplanerischen Sicherung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Samtgemeinde Amelinghausen als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Soderstorf erforderlich. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen (siehe Anlage 1).
Inhaltlich soll mit dem Bebauungsplan ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt werden. Zulässig sollen unbewegliche oder nachgeführte Photovoltaikanlagen, Technikgebäude, Zufahrten, Wendeplätze, Stellplätze und eine Einfriedung sein. Das Maß dieser Nutzungen wird begrenzt. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise die maximal zulässige Bodenversieglung mit einer GRZ von 0,05 festgesetzt. Die zulässige Oberfläche der Photovoltaikmodule wird mit einer GRZ von 0,35 festgesetzt (siehe Anlage 2, Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen).
Um einen behutsamen Übergang zur Natur und Landschaft zu sichern, wird an der Nord- und Nordostseite der Fläche eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Pflanzstreifen“ festgesetzt. Innerhalb der Grünfläche ist eine mindestens 3-reihige Strauchhecke anzupflanzen.
Insgesamt kann mit der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage den Zielen der Bundesregierung nach einem Ausbau der Photovoltaikanlagen nachgekommen. Auch dem Grundsatz nach Ziffer 4.2 [01] der Landes-Raumordnung wird entsprochen, nach dem die Träger der Regionalplanung den Auftrag zugesprochen bekommen haben, den Anteil einheimischer Energieträger und erneuerbarer Energien raumverträglich auszubauen. Solarenergie wird dabei ausdrücklich genannt.
Zum Verfahren
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt, das heißt, es wird ebenfalls eine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich. Auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs (Stand November 2020) soll im Weiteren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.