Der Rat der Samtgemeinde Amelinghausen beschließt, das wirtschaftliche Eigentum an der Schulwohnung der Gemeinde Soderstorf, Schulstraße 10, 21388 Soderstorf zum 01.01.2020 zu übernehmen. Die Übernahme des wirtschaftlichen Eigentums gilt nur für den Zeitraum der Schulnutzung.
Die Samtgemeinde Amelinghausen möchte zukünftig die Schulwohnung der Gemeinde Soderstorf, Schulstraße 10, 21388 Soderstorf, umbauen und für Grundschulzwecke nutzen. Aufgrund der geplanten Nutzung ist es notwendig, dass die Samtgemeinde Amelinghausen die tatsächliche Herrschaft über die Schulwohnung in einer Weise ausübt, so dass die Gemeinde Soderstorf im Regelfall keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten hat. Um eine eindeutige bilanzielle Zuordnung der Wohnung zu erhalten, soll für den Zeitraum der Nutzung zu Schulzwecken das wirtschaftliche Eigentum von der Gemeinde Soderstorf übernommen werden.
Aktualisierung:
Der Samtgemeindeausschuss hat den Beschlussvorschlag am 08.12.20 empfohlen.
Kostenstelle:
Kostenträger:
Sachkonto:
Geplante Aufwendungen:
€
Haushaltsansatz:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
die Mittel müssen
überplanmäßig bereitgestellt werden
außerplanmäßig bereitgestellt werden
Es handelt sich um ein Investitionsvorhaben.