Mit Datum vom 10.12.2019 fasste die Samtgemeinde Amelinghausen den Aufstellungsbeschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans „Servicewohnanlage am Promenadenweg“ (SGR/2019/834). In der Zeit vom 26.10.-27.11.20 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
In diesem Zuge teilte der Landkreis Lüneburg in seiner Stellungnahme vom 26.11.20 mit, dass die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 in der Fassung der 1. Änderung 2010 abzuarbeiten sind.
Das in der Änderung des Flächennutzungsplans gefasste Plangebiet ist Teil eines Vorranggabietes für ruhige Erholung. Aus Sicht der Raumordnung wurde das Vorhaben daher kritisch betrachtet. Es ist danach zu prüfen, inwiefern eine Beeinträchtigung dieser Vorrangfunktion erfolgt, bzw. mit welchen Maßnahmen dies ausgeschlossen werden kann.
Aktuell wird ein Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren vorbereitet, um zu prüfen, ob die Ziele der Raumordnung tatsächlich betroffen sind. Dieser Antrag ist durch die Samtgemeinde Amelinghausen zu stellen. Sollte die Kreiverwaltung dies bejahen, ist ein ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung dazu vortragen.