Mit Datum vom 22.01.20 fasste die Gemeinde Amelinghausen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 36 „Servicewohnanlage am Promenadenweg“ (RatA/2019/338). In der Zeit vom 26.10.-27.11.20 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zuge teilte der Landkreis Lüneburg in seiner Stellungnahme vom 26.11.20 mit, dass die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 in der Fassung der 1. Änderung 2010 abzuarbeiten sind.
Das im Bebauuungsplan Nr. 36 gefasste Plangebiet ist Teil eines Vorranggabietes für ruhige Erholung. Aus Sicht der Raumordnung wurde das Vorhaben daher kritisch betrachtet. Ist ist danach zu prüfen, inwiefern eine Beeinträchtigung dieser Vorrangfunktion erfolgt, bzw. mit welchen Maßnahmen dies ausgeschlossen werden kann. Aktuell wird ein Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren vorbereitet, um zu prüfen, ob die Ziele der Raumordnung tatsächlich betroffen sind. Sollte die Kreiverwaltung dies bejahen, ist ein ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen.
Der beauftragte Stadtplaner Hr. Matthias Reinold wird in der Bauausschusssitzung zum weiteren Verfahren berichten.