Änderungsvorschläge aus dem Bauausschuss am 16.06.21 und Verwaltungsauschuss am 22.06.21:
- Die Baugrenzen sollen aufgeweitet werden
- Es werden keine Bauzeiten benannt
- Es sollen Doppelhäuser mit vier Wohneinheiten festgesetzt werden
- Die Bepflanzung soll offen beschrieben werden
- Es soll keine Bewirtschaftungsauflagen für die festgesetzte Grünfläche geben
- Doppelhäuser mit vier Wohneinheiten dürfen nur auf Grundstücken von mind. 800 m² Fläche entstehen
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Verlängerung Bäckerstraße“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine auf das Grundzentrum Amelinghausen bezogene kleinräumige Deckung des Wohnbaulandbedarfs geschaffen werden. Innerhalb des Planbereiches können bis zu 16 Grundstücke zur Deckung des lokalen Baulandbedarfs beitragen. Diese Größenordnung ist mit den Zielen der allgemeinen Siedlungsentwicklung vereinbar, da die bestehenden öffentlichen Einrichtungen der Daseinsversorgung für die allgemeine Siedlungsentwicklung Amelinghausen ausreichend dimensioniert ist und den aus dem Baugebiet resultierenden Bedarf decken kann.
Es wird ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine eingeschossige, offene Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig) sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 (GRZ) festgesetzt. Ergänzende Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe und zu überbaubaren Grundstücksflächen stellen die städtebauliche Integration in die bereits vorhandene nördliche und östliche Bebauung sicher. Ferner werden öffentliche Verkehrsflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgelegt.
Ferner ist festgesetzt, dass Einzelbäume auf den Grundstücksflächen anzupflanzen sind, sodass es hier zu einer ortstypischen Durchgrünung des neuen Wohnsiedlungsbereiches kommt.