Im Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss am 18.02.21 kam im Zuge der Diskussion um den Antrag „Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Diersbüttel und Tellmer“ (SGR/2021/103) der Vorschlag auf, über die Gemeinden eine kleine Priorisierungsliste aufzustellen. Dies ist mittlerweile geschehen. Nahezu alle durch die Gemeinden gemeldeten Wege liegen an Kreis- oder Landesstraßen. Daher wurde ein Gespräch mit der Kreisverwaltung geführt.
Im Gespräch mit der Kreisverwaltung konnte folgendes erörtert werden:
1.) Grundsätzlich ist es denkbar, dass eine Gemeinde oder Samtgemeinde einen Radweg an einer Kreis- oder Landesstraße baut.
2.) Die Trägerschaft über die Baulast müsste anschließend auf den Landkreis übertragen werden. Die Gemeinde oder Samtgemeinde kann kein Interesse daran haben, u.a. für den Winterdienst tätig zu sein.
3.) Die Richtlinie über die Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg fördert zwar bis zu 75 %, der nicht von dritter Seite gedeckten Gesamtkosten, dies gilt allerdings nur für Radwege, die in der Baulast des Antragstellers liegen.
4.) Über das Förderprogramm „Stadt und Land“ sind Förderungen bis zu 90 % möglich. Fraglich ist allerdings, ob eine Übertragung des Weges an eine andere Kommune förderschädlich ist. Die Richtlinie zu dem Programm steht bisher noch nicht.
5.) Voraussetzung für die Förderung aus „Stadt und Land“ ist zudem, dass die Maßnahme bis zum 31.12.2023 umgesetzt ist. Es ist mehr als fraglich, wie das realisiert werden soll, wenn im Grunde jeder neue Radweg ein Planfeststellungsverfahren nach sich zieht.
Aus diesem Gründen würde wir davon absehen, an Kreis- und Landesstraßen selbst in die Planung und die Realisierung von Radwegen einzusteigen.