Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt die beigefügte Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Amelinghausen und den Mitgliedsgemeinden rückwirkend zum 01.01.2021
Mit Vereinbarung vom 30. März 2007 wurde zwischen der Samtgemeinde Amelinghausen und den Mitgliedsgemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine gemeinsame Bewirtschaftung der Liquiditätskredite, über die gegenseitige Verrechnung von Liquiditätskreditzinsen und von Guthabenzinsen geschlossen.
Seit dem 01.12.2020 sind die Banken, bei denen die Samtgemeindekasse über Konten verfügt, aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu übergegangen variable Verwahrentgelte für vorhandene Guthaben zu erheben. Das Verwahrentgelt ist ab einem Guthaben von 500.000 € in Höhe von 0,5 % p. a. zu zahlen. Dadurch sind der Samtgemeindekasse im Jahr 2021 Kosten in Höhe von ca. 10.000 € in Rechnung gestellt worden. Da diese Kosten auch auf die einzelnen Gemeinden umzulegen sind, soll die oben genannte Vereinbarung entsprechend ergänzt werden. Als Formulierung für die Ergänzung wird folgendes vorgeschlagen:
Die von den Geschäftsbanken der Samtgemeindekasse in Rechnung gestellten variablen Verwahrentgelte werden zunächst von der Samtgemeinde Amelinghausen verauslagt und im Samtgemeindehaushalt über das entsprechende Sachkonto gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden die Kosten anteilig auf die Samtgemeinde Amelinghausen und auf die Mitgliedsgemeinden, soweit deren eigene Kassenabschlüsse positive Kassenbestände ausgewiesen haben, verrechnet. Hierfür werden die Kassenbestände entsprechend der Vierteljahresstatistik der Samtgemeindekasse herangezogen.
Da dieser Zusatz noch eine redaktionelle Änderungen zur Folge hat und auch die Rechtsgrundlage aktualisiert wurde, wurde ein neuer Vertragsentwurf erstellt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 30.03.2007
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Stand 14.12.2021)