Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Betzendorf.
Der Landkreis Lüneburg veröffentlicht ab dem 01. Januar 2022 das Amtsblatt des Landkreises Lüneburg nur noch elektronisch. Um auch zukünftig das Amtsblatt des Landkreises Lüneburg für die Bekanntmachung von Satzungen nutzen zu können, muss eine entsprechende Anpassung des § 11 in der Hauptsatzung der Gemeinde vorgenommen werden. Außerdem sind weitere Regelungen aktualisiert worden.
Zusammenfassend beinhaltet der beigefügte Entwurf folgende Änderungen und Ergänzungen:
> § 5: Die stellvertretenden Bürgermeister*innen vertreten nun gleichberechtigt
> § 11: Anpassung an die aktuellen rechtlichen Vorgaben des § 11 NKomVG (insbesondere § 11 Abs. 3 Satz 3 NKomVG)
> § 12: Anpassung der aktuellen Homepage
> § 13: Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen
Hauptsatzung in der Fassung vom 01.12.2012
Entwurf der neuen Hauptsatzung