Der Rat der Gemeinde Betzendorf stimmt dem Planungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Solarpark Drögennindorf“ der Gemeinde Betzendorf zu
Der Rat der Gemeinde Betzendorf fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Solarpark Drögennindorf“ der Gemeinde Betzendorf.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Gemeinde Betzendorf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Solarpark Drögennindorf“ der Gemeinde Betzendorf.
Auf der bisher genutzten landwirtschaftlichen Fläche, die direkt an der Kreisstraße 8 zwischen Drögennindorf Betzendorf, gegenüber des Landhandels Peters, (Gemarkung Drögennindorf, Flur 3 FlSt. 15/12) gelegen ist, soll eine Flächen-Photovoltaikanlage entstehen. Das Vorhaben wurde bereits im Rat der Gemeinde Betzendorf durch den Investor vorgestellt.
Zur Realisierung eines solchen Vorhabens ist durch die Gemeinde Betzendorf ein Bebauungsplan aufzustellen. Im Parallelverfahren wird in Abstimmung mit der Samtgemeinde Amelinghausen eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Plangebietes erfolgen.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Städtebaulicher Vorentwurf