Der Rat der Gemeinde Soderstorf hat am 15.12.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen, welche vom 22.02.2022 bis zum 25.03.2022 durchgeführt wurden.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen 7 Stellungnahmen mit Anregungen vor allem zu folgenden Themen ein:
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme der Samtgemeinde Amelinghausen
- Prüfung von Alternativstandorten
- Wald
- Waldabstand
- Waldrechtliche Kompensation
- Brandschutz
- Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Bereitstellung von Löschwasser
- Artenschutz
Die einzelnen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.
Auf Grundlage der Abwägungsergebnissen wurden die Planunterlagen u. a. zu folgenden Punkten konkretisiert und aktualisiert:
- Es werden Hinweise zur Einhaltung des Brandschutzes und des Artenschutzes auf der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt.
- Die Begründung wird zu den Themen Regionales Raumordnungsprogramm, Alternativstandorte, Waldrechtliche Kompensation und Artenschutz ergänzt.
Hinweise zum weiteren Verfahren
Folgt der Rat der Gemeinde Soderstorf den beigefügten Abwägungsvorschlägen und billigt er den Entwurf des Bebauungsplans, so kann die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen werden.