Sachverhalt:
Das Nieders. Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Änderung und Ergänzung des LROP eingeleitet und eine Frist für die Abgabe einer.Stellungnahme bis zum 14.11.2014 gesetzt.
Der Entwurf befasst sich insbesondere mit nachfolgenden Themenbereichen:
- Breitbandversorgung
Es sollen Regelungen zum vorzugsweisen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze ergänzt werden.
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sollen Regelungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung von lnfrastrukturfolgekosten, des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, des demographischen Wandels, des Gebotes zur Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und Siedlungsgebiete mit tragfähiger ÖPNV-Anbindung festgelegt werden.
- Entwicklung der Daseinsvorsorge
Zur Optimierung der Erreichbarkeit von zentralörtlichen Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge sollen neben der Definition grundzentraler Verflechtungsbereiche mittelzentrale Erreichbarkeitsräume festgelegt werden.
- Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
Die vorgesehenen Ergänzungen beziehen sich auf die Neufestlegung der einzelhandelsbezogenen Verflechtungsbereiche, des Kongruenzgebotes und der Regelungen zu Einzelhandels-Agglomerationen, auf die Definition von Begriffen sowie auf besondere Erfordernisse grenzüberschreitender Abstimmungen.
- Torferhaltung und Moorentwicklung
Es sollen Regelungen zum Schutz kohlenstoffhaltiger Böden getroffen und Vorranggebiete „Torferhaltung und Moorentwicklung" festgelegt werden, um im Hinblick auf die Klimabilanz und den Klimawandel Treibhausgasfreisetzungen zu vermeiden sowie die biologische Vielfalt zu schützen.
- Biodiversitäit und Biotopvernetzung
Die Regelungen zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung sollen im Hinblick auf den vorgesehenen Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes konkretisiert und Vorranggebiete Biotopverbund festgelegt werden.
- Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
Alle Vorranggebiete Rohstoffgewinnung der Rohstoffart Torf sollen gestrichen werden. Darüber hinaus soll zur geordneten Steuerung des Bodenabbaus für andere Rohstoffarten anstelle der bisherigen Zeitstufenregelung die Option zur differenzierten Festlegung von Vorranggebieten „Rohstoffgewinnung" und Vorranggebieten „Rohstoffsicherung" geschaffen werden.
- Verkehr, Logistik
Neben der Neuformulierung umweltpolitischer Aspekte für die Sicherung und Weiterentwicklung der Hafenhinterlandanbindungen der Seehäfen sollen insbesondere für den Gütertransport landesbedeutsame Schienenstrecken gesichert und logistische Knoten und Standorte für Güterverkehrszentren konkretisiert werden.
- Energie
Es sollen Regelungen getroffen werden zum Mindestwirkungsgrad für den Neubau von Kraftwerken, zur weiteren Entwicklung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zum Netzausbau, zur Trassensicherung für die raumordnerisch geprüfte Trasse Dörpen Richtung Niederrhein und eine zusätzliche Kabeltrasse zur Netzanbindung von Offshore-Windparks über Norderney sowie zum Gebiet mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung im Küstenmeer. Des Weiteren sollen Regelungen zur Vermeidung von Bodenabsenkungen beim Bau von Kavernen in Salzgestein geschaffen werden.
- Standorte zur Entsorgung von Abfällen
Das Vorranggebiet für die Entsorgung radioaktiver Abfälle am Standort Gerieben soll gestrichen werden. Des Weiteren soll eine Regelung zur bedarfsgerechten Schaffung von Deponiekapazität für die Deponieklasse 1 getroffen werden.
Die Gemeinde Soderstorf hat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aus Sicht der Verwaltung sollte mindestens zu den Punkten Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels Stellung bezogen werden.
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Die Gemeinde Soderstorf sieht die Reduzierung des Flächenverbrauchs ebenfalls als notwendig an. Dazu muss das Instrument der Innenentwicklung auch stärker genutzt werden. Darüber hinaus kann es jedoch auch notwendig sein, dass zur Aufrechterhaltung der heutigen Funktionalität und Infrastruktur der Dörfer z.B. Kindergarten und Grundschule eine angemessene Entwicklung auch in die Außenbereiche möglich bleibt.
Entwicklung der Daseinsvorsorge und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
Die Darstellung der Verflechtungsbereiche und Erreichbarkeitsräume entspricht nicht der tatsächlichen Situation in der Gemeinde Soderstorf. Für alle Dörfer der Gemeinde Soderstorf gibt es heute Verflechtungen mit den Grundzentren Amelinghausen, Bispingen und Salzhausen. Diese Verflechtungen sind jedoch nicht richtig über die Darstellung der mittelzentralen Erreichbarkeitsräume abgebildet. Eine Zuordnung nach Munster ist komplett falsch.