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title: "Erklärung zur Barrierefreiheit"
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**Erklärung zur Barrierefreiheit**
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetangebote  und .
Die Samtgemeinde Amelinghausen ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des **Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG)** sowie der **Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)** zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

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### **Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen**

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0.
Die Samtgemeinde Amelinghausen ist bestrebt, die **Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)** auf Konformitätsstufe AA vollständig umzusetzen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer **Selbstbewertung**, die zuletzt am **29. Juli 2025** durchgeführt wurde.
Das Ergebnis zeigt, dass die Website **teilweise vereinbar** mit den genannten Anforderungen ist.

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### **Nicht barrierefreie Inhalte**

Trotz intensiver Bemühungen sind derzeit folgende Inhalte und Funktionen **noch nicht vollständig barrierefrei**:

- Die Paginierung ober- und unterhalb der Suchergebnisse ist nicht als zusammenhängender Navigationsbereich ausgezeichnet.
- Überschriften der Suchergebnisse enthalten zusätzliche Metainformationen (Datum, Kategorie), die die Orientierung erschweren können.
- Die Viewport-Konfiguration begrenzt die maximale Skalierung auf 150 Prozent.
- Ein vorhandener Skip-Link zur Suche führt bei Aktivierung nicht zum Fokuswechsel.
- Fehlermeldungen in Formularen (z. B. ungültige E-Mail-Adresse) enthalten keine konkreten Korrekturhinweise.
- In der Hauptnavigation fehlt aktuell die programmatische Kennzeichnung des aktiven Menüpunktes.
- Einzelne Formular-Checkboxen (z. B. „Datenschutz“) sind noch nicht programmatisch mit ihrem Label verknüpft.
- Ältere **PDF- und Office-Dokumente** entsprechen teilweise nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit.
- **Videos und Audiodateien** verfügen derzeit nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- **Inhalte in Leichter Sprache** und **Gebärdensprache** befinden sich in Vorbereitung.

***Die Samtgemeinde Amelinghausen arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen.***

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### **Barrierefreiheit im redaktionellen Alltag**

Barrierefreiheit ist ein fester Bestandteil unserer redaktionellen Arbeit.
Wir achten auf:

- klare und verständliche Sprache,
- übersichtliche Textstrukturen,
- sinnvolle Verwendung von Überschriften und Listen,
- korrekte Nutzung von HTML-Elementen,
- aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und Grafiken,
- eindeutige Linkbeschriftungen.

Unsere Redakteurinnen und Redakteure werden regelmäßig geschult.
Zur Unterstützung nutzen wir das Tool **Eye-Able®**, um Inhalte technisch und redaktionell barriereärmer zu gestalten.

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### **Fachanwendungen**

Auf unseren Seiten werden verschiedene Fachanwendungen (z. B. Formularserver, Ratsinformationssystem, Zahlungsportale) integriert.
Neue Anwendungen werden nur eingebunden, wenn sie die Anforderungen von **Responsive Design** und **WCAG 2.1 AA** erfüllen.
Seit **April 2025** wird dieses Prüfverfahren verbindlich angewandt.

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### **Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung**

Diese Erklärung wurde am **29. Mai 2020** erstmals erstellt und zuletzt am **29. Juli 2025** aktualisiert.
Ein unabhängiger Prüfbericht ist im Rahmen des **Website-Relaunchs 2025/2026** vorgesehen.

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### **Feedback und Kontakt**

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfordern?
Dann kontaktieren Sie uns gern:

**Samtgemeinde Amelinghausen**
Online-Redaktion
E-Mail:  
Webformular:

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen innerhalb von 14 Tagen zu antworten.

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### **Schlichtungsverfahren**

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die **Schlichtungsstelle nach § 16 BGG** wenden.
Diese hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Das Verfahren ist kostenlos, und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

**Kontakt der Schlichtungsstelle BGG:**
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: 
Website: