Informationen zur Ausbildung
Einstellungsvoraussetzungen:
mindestens Sekundarabschluss I oder ein vergleichbarer Abschluss
Persönliche Voraussetzungen:
- gute Mathematikkenntnisse
- gute sprachliche Fähigkeiten und gute Deutschkenntnisse (Beratung, Telefon, Brief, E-Mail)
- Freundlichkeit, Höflichkeit, Offenheit und Spaß am Umgang mit Menschen
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und Fragestellungen
- Teamfähigkeit
Ausbildungsverlauf:
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und berufspraktische Abschnitte.
Die theoretische Ausbildung besteht aus dem Blockunterricht an der Berufsbildenden Schule I in Lüneburg und den Lehrgängen am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (Lehrgangsort Lüneburg). Etwa zur Mitte der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung abgelegt.
Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Bereichen der Samtgemeindeverwaltung statt. Zu Beginn der Ausbildung erhalten sie einen Ausbildungsplan, der Ihnen den genauen Ablauf der Ausbildung darstellt. In den unterschiedlichen Geschäftsbereichen werden Sie an die praktischen Aufgaben herangeführt.
Sie beraten und bearbeiten zum Beispiel Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nach den gesetzlichen Bestimmungen, erteilen Auskünfte, entwerfen Bescheide, führen Akten, fertigen Statistiken, buchen Einnahmen und Ausgaben, nehmen an Ortsbesichtigungen und verschiedenen Ausschusssitzungen teil.
Verdienst, Urlaub, Arbeitszeit während der Ausbildung (Stand 2023):
Der Verdienst beträgt zurzeit monatlich brutto
im 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro
im 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro
im 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch beläuft sich zurzeit auf jährlich 30 Tage.
Einstellungstermin: Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01.08. des jeweiligen Jahres.