Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetangebote www.samtgemeinde-amelinghausen.de und www.amelinghausen.de.
Die Samtgemeinde Amelinghausen ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0.
Die Samtgemeinde Amelinghausen ist bestrebt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA vollständig umzusetzen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die zuletzt am 29. Juli 2025 durchgeführt wurde.
Das Ergebnis zeigt, dass die Website teilweise vereinbar mit den genannten Anforderungen ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz intensiver Bemühungen sind derzeit folgende Inhalte und Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Die Paginierung ober- und unterhalb der Suchergebnisse ist nicht als zusammenhängender Navigationsbereich ausgezeichnet.
- Überschriften der Suchergebnisse enthalten zusätzliche Metainformationen (Datum, Kategorie), die die Orientierung erschweren können.
- Die Viewport-Konfiguration begrenzt die maximale Skalierung auf 150 Prozent.
- Ein vorhandener Skip-Link zur Suche führt bei Aktivierung nicht zum Fokuswechsel.
- Fehlermeldungen in Formularen (z. B. ungültige E-Mail-Adresse) enthalten keine konkreten Korrekturhinweise.
- In der Hauptnavigation fehlt aktuell die programmatische Kennzeichnung des aktiven Menüpunktes.
- Einzelne Formular-Checkboxen (z. B. „Datenschutz“) sind noch nicht programmatisch mit ihrem Label verknüpft.
- Ältere PDF- und Office-Dokumente entsprechen teilweise nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit.
- Videos und Audiodateien verfügen derzeit nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache befinden sich in Vorbereitung.
Die Samtgemeinde Amelinghausen arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen.
Barrierefreiheit im redaktionellen Alltag
Barrierefreiheit ist ein fester Bestandteil unserer redaktionellen Arbeit.
Wir achten auf:
- klare und verständliche Sprache,
- übersichtliche Textstrukturen,
- sinnvolle Verwendung von Überschriften und Listen,
- korrekte Nutzung von HTML-Elementen,
- aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und Grafiken,
- eindeutige Linkbeschriftungen.
Unsere Redakteurinnen und Redakteure werden regelmäßig geschult.
Zur Unterstützung nutzen wir das Tool Eye-Able®, um Inhalte technisch und redaktionell barriereärmer zu gestalten.
Fachanwendungen
Auf unseren Seiten werden verschiedene Fachanwendungen (z. B. Formularserver, Ratsinformationssystem, Zahlungsportale) integriert.
Neue Anwendungen werden nur eingebunden, wenn sie die Anforderungen von Responsive Design und WCAG 2.1 AA erfüllen.
Seit April 2025 wird dieses Prüfverfahren verbindlich angewandt.
Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 29. Mai 2020 erstmals erstellt und zuletzt am 29. Juli 2025 aktualisiert.
Ein unabhängiger Prüfbericht ist im Rahmen des Website-Relaunchs 2025/2026 vorgesehen.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfordern?
Dann kontaktieren Sie uns gern:
Samtgemeinde Amelinghausen
Online-Redaktion
E-Mail: Digitalisierung@samtgemeinde-amelinghausen.de
Webformular: [Barriere melden] (Folgt bis zum Onlinegang)
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen innerhalb von 14 Tagen zu antworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Diese hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Das Verfahren ist kostenlos, und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.
Kontakt der Schlichtungsstelle BGG:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de