Kinderkrippe Amelinghausen
Als (Kinder-) Krippe werden pädagogische und familienergänzende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet, in denen Kinder bis zur Vollendung ihres dritten Lebensjahres betreut werden. Der pädagogische Schwerpunkt liegt in diesem Altersbereich verstärkt auf der Pflege, dem sozialen Miteinander, sowie der Vermittlung erster Fertigkeiten und Kenntnisse.
Kinderkrippen dienen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie haben hauptsächlich die Aufgabe, Eltern eine berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.
Seit dem 1.August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Die Samtgemeinde Amelinghausen hat sich mit ihren fünf Mitgliedsgemeinden verständigt, die Trägerschaft der Krippe für unseren Bereich zu übernehmen.
Die Kinderkrippe ist seit dem Dezember 2011 im Betrieb.